Tier & Recht

Rechtstips, die wir gefunden haben

Pferdepfleger haftet für Pferd

Wenn ein Pferd in der Obhut eines professionellen Pferdepflegers stirbt, muss dieser für den Verlust des Tieres haften, solange er nicht beweisen kann, dass er an dessen Tod keine Schuld hat. Mit dieser Entscheidung dreht das Gericht die Beweislast um. Bisher musste der Eigentümer des Pferdes ein Verschulden nachweisen. Da er aber nicht wissen könne, was mit dem Pferd in seiner Abwesenheit passiert sei, müsse der beauftragte Pfleger darlegen, dass er nicht am Tod des Tieres schuld sein kann.
(OLG Frankfurt - Az: 8 U 118/95)
 

Hund des Mieters beißt Hauswirt

Wird der Hauseigentümer vom Hund des Mieters gebissen, so rechtfertigt dieser einmalige Hundebiss weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine gezielte Schädigungsabsicht des Mieters nicht nachgewiesen werden kann.
(Amtsgericht Nürnberg - Az: 26 C 4676/93)
 
---> wird in Kürze erweitert!!